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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen Schornsteinfegermeister gereinigt oder überprüft werden müssen. Die Fristen werden durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt, und dem Betreiber durch den Feuerstättenbescheid mitgeteilt.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2014 dazu geführt, dass fast 1.4 Mio. Mängel an bestehenden und 12.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei fast 130.000 Gasfeuerungsanlagen eine gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration über 1.000 ppm nachgewiesen .


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
    (Aufgabe als bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger)
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
    (Aufgae als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger)
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.05.2014

Kesseltausch-Prämie von Wolf

Heizungsmodernisierer, die auf Produkte der Wolf GmbH zurückgreifen, können eine Kesseltausch-Prämie von 300 Euro bekommen.

Vor 1985 eingebaute Heizkessel mit Ausnahme von Niedrigtemperatur- und Brennwert-Heizkessel dürfen nach der neuen EnEV ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Für den Tausch solcher Geräte gibt es im Aktionszeitraum 30. April bis 31. Dezember 2014 die Wolf Kesseltausch-Prämie. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und Gutscheindownload unter

www.wolf-heiztechnik.de




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